Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tandemsprünge und Lehrgänge des FSV Hannover (ab 01.01.2014)

Wir möchten, dass Sie ein unvergessliches Erlebnis haben wenn Sie mit uns in die Luft gehen.

Zur Vermeidung von Missverständnissen finden Sie nachfolgend unsere Geschäftsbedingungen, die Sie mit der Anmeldung zu einem Lehrgang / Tandemsprung  bzw. Bestellung eines Tandem-/Lehrgangsgutscheines akzeptieren.

1. Tandem

1.1 Voraussetzungen

Für die Durchführung eines Tandemsprunges muss der/die PasssagierIn nachfolgende Vorraussetzungen erfüllen: Mindestalter 7 Jahre, mindestens 1.40 m Körpergröße und maximal 90kg Körpergewicht.
Aufschläge auf den regulären Preis eines Tandemsprungs bei Überschreiten dieser Gewichtsgrenze regelt die Gebührenordnung des FSV Hannover e.V.

1.2 Ausschlusskriterien

  • Unfall innerhalb der letzten 12 Monate (Knochenbruch, Bänderriss, Gehirnerschütterung etc.)
  • Erkrankungen innerhalb der letzten 12 Monate (Herz-, Wirbelsäulen-, Bandscheiben-, Bluthochdruck- oder andere Organleiden)
  • Bewusstseinsstörungen, Drogensucht o.ä.
  • Alkoholgenuss und Medikamenteneinnahme innerhalb der letzten 12 Stunden.

1.3 Gutscheine

Unser Tandemgutschein ist ab Erwerb (Ausstellungsdatum) bis zum letzten Kalendertag im dritten Jahr nach Ausstellung gültig und beliebig (an eine geeignete Person) übertragbar. Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, informieren Sie uns bitte mindestens drei Arbeitstage vorher. Ansonsten verfällt Ihr Gutschein ersatzlos.

1.4 Durchführung eines Tandemsprunges

Das Entscheidungsrecht über die Durchführung des Tandemsprunges hat alleine der jeweilige Tandemmaster, mit dem der Beförderungsvertrag geschlossen wird. Kann der Tandemsprung aus witterungsbedingten und/oder flugbetrieblichen Gründen nicht zum vereinbarten Termin durchgeführt werden, bieten wir Ihnen einen neuen Termin an. Kann der Tandemsprung aus Gründen der Nichterfüllung von Voraussetzungen (siehe Voraussetzungen, Ausschlusskriterien) nicht durchgeführt werden, können Sie den Gutschein und Tandemticket an eine andere, geeignete Person übertragen.

1.5 Rücknahme von Tandemgutscheinen

Eine Rücknahme und Auszahlung des Gutscheines kann nur innerhalb der Gültigkeitsdauer (siehe 1.3) gegen eine Bearbeitungsgebühr von 25% des Gutscheinbetrages erfolgen.
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines Tandemgutscheins bis zum Ende des folgenden Jahres ist gegen Gebühr möglich.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tandemsprünge und Lehrgänge des FSV Hannover.

2. Ausbildung (Lehrgänge)

2.1 Ausbildungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Teilnahme an einem Anfängerlehrgang ist die gesetzlich vorgeschriebene Vereinsmitgliedschaft im FSV Hannover e.V., ein ärztliches Tauglichkeitsattest sowie ein Mindestalter von 14 Jahren und ein Höchstgewicht von 100 kg.

2.2 Kursgebühr und Vereinsmitgliedschaft

Den Zeitpunkt des Vereinsbeitrittes sowie die Kündigungsfrist zur Beendigung der Mitgliedschaft regelt die Satzung des FSV Hannover e.V.. Der zu entrichtende Gesamtbetrag für einen Anfängerkurs setzt sich zusammen aus dem Mitgliedsbeitrag, der Vorauszahlung für abzuleistende Arbeitsstunden und der Kursgebühr. Die Höhe der entsprechenden Posten regelt die Gebührenordnung des FSV Hannover e.V.

2.3 Anmeldung und Stornierung

Anmeldeschluss für Anfängerkurse des FSV Hannover e.V. ist jeweils 3 Wochen vor Kursbeginn. Eine Absage von Kursen wegen zu geringer Teilnehmerzahl behält sich der FSV Hannover e.V. vor. Stornierungsgebühren regelt die Gebührenordnung des FSV Hannover e.V..

2.4 Anrechnung von Einführungskursen

Die Kursgebühr eines Einführungskurses wird in voller Höhe bei Erweiterung auf einen Vollkurses angerechnet, wenn an diesem im selben Jahr teilgenommen wird.
Zusätzliche Sprünge im Rahmen eines Einführungskurses sind nur möglich, wenn diese am selben Wochenende stattfinden.
Hierbei besteht zusätzlich die Beschränkung auf insgesamt 2 Sprünge bei einem konventionellen sowie AFF-Einführungskurs.
Weitere Sprünge können nur durch Erweiterung auf einen Vollkurs durchgeführt werden.

2.5 Offene Sprünge

Witterungsbedingt nicht durchgeführte Sprünge im Rahmen von Kursen können an weiteren Sprungtagen des FSV Hannover e.V. nachgeholt werden. Eine anteilige Rückerstattung der Lehrgangsgebühr bei Lehrgangsabbruch findet nicht statt.

2.6 Rücknahme von Ausbildungsgutscheinen

Eine Rücknahme und Auszahlung des Gutscheines kann nur innerhalb der Gültigkeitsdauer (gilt wie bei Tandemgutscheinen, siehe 1.3) gegen eine Bearbeitungsgebühr von 25% des Gutscheinbetrages erfolgen.

Ausbildung

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